Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Waldseilgarten Bad Hindelang

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zur Benutzung vom Waldseilgarten Bad Hindelang der Höhenunterschied GmbH, im folgenden Veranstalter genannt.
Mit der Auftragserteilung werden gleichzeitig unsere AGB und Hinweise anerkannt. 

§1 Allgemeines: 
Die Benutzung vom Waldseilgarten finden in der freien Natur statt. 
Um die körperlichen Anforderungen der Übungen/Element zu erfüllen erfolgt zu Beginn eine Aufklärung und Einweisung. Die Benutzung von einem Waldseilgarten ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung vom Waldseilgarten ist kostenpflichtig. Der Waldseilgarten darf nicht mit eigener Sicherheitsausrüstung benutzt werden.

§2 Anmeldung/Voraussetzung: 
Die verbindliche Buchung/Anmeldung in unserem Waldseilgarten erfolgt durch die Bestätigung der Akzeptanz dieser AGB und Benutzerregel vom Waldseilgarten Bad Hindelang.

Voraussetzung für die Teilnahme im Waldseilgarten ist, dass der Teilnehmer an keiner Krankheit noch an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die einerseits eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andererseits eine Gefahr für Dritte darstellen kann. Unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehenden Personen ist es nicht gestattet, den Waldseilgarten zu nutzen. Kinder unter 16 Jahren müssen mindestens in Begleitung von einem Erwachsenen begleitet werden. Bei Gruppentouren z.B. Schullklassen unterzeichnet der Verantwortliche für Minderjährige und als Erziehungsberechtigter.

§3 Rücktritt / Widerruf: 
1.  Widerruf: Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Es besteht daher insoweit kein Widerrufsrecht.

2.  Für Teilnehmer besteht jederzeit vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird wirksam mit dem Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Teilnehmer dem Veranstalter die durch den Vertragsabschluss verursachten Aufwendungen und Vertragskosten zu erstatten wie folgt:
- bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtpreises,
- bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises,
- bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Gesamtpreises,
- am Tag der Benutzung vom Waldseilgarten ist der Gesamtpreis zur Zahlung fällig.
Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich vorbehalten, dem Veranstalter geringere Aufwendungen und Vertragskosten nachzuweisen.

3.  Wird aus Gründen der Sicherheit der Waldseilgarten geschlossen, infolge eines von außen wirkendes, nicht vorhersehbares, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (höhere Gewalt, insb. Naturgewalten), steht dem Veranstalter anstelle der vereinbarten Vergütung ein Entschädigungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen zu.

§4 Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Nehmen Sie nach Beginn einzelne Leistungen/Parcours, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.

§5 Leistungen von Drittanbietern: 
Bei Angebote von Drittanbietern (Hotels, Gaststätten, Seilbahn etc.) weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass diese Leistungen direkt mit den jeweiligen Unternehmen gebucht und abgerechnet werden und wir keine Haftung dafür übernehmen. Dies gilt ebenso für die jeweiligen Rücktrittsbedingungen. 

§6 Gutscheine: 
Gutscheine des Veranstalters haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen können nach Ablauf von vier Monaten nach Ausstellungsdatum nachberechnet werden.
Nicht eingelöste Gutscheine werden nicht ausbezahlt, können jedoch durch andere Personen oder andere Leistungen aus den Angeboten des Veranstalters nach Absprache in Anspruch genommen werden. Bei kurzfristiger Absage seitens der Teilnehmer gelten die Rücktrittsbedingungen. 

§7 Programmänderungen/Öffnungszeiten: 
Programmänderungen sowie Öffnungszeiten aus witterungstechnischen, sicherheitstechnischen und organisatorischen Gründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

§8 Versicherung: 
Unsere Trainer sind Berufshaftpflicht versichert. Kranken- und Unfallversicherung der Teilnehmer sind im Teilnehmerbeitrag nicht enthalten. Soweit diese Risiken nicht durch Versicherungen des Kunden abgedeckt sind, empfehlen wir für den Zeitraum der Veranstaltung den Abschluss einer Unfallversicherung sowie ggf. einer Reiserücktrittversicherung. 
 
§9 Haftung: 
Für Personenschäden haftet der Veranstalter nach den Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Zuwiderhandlung oder Verstöße gegen Weisungen des Veranstalters übernimmt der Veranstalter keine Haftung für hieraus entstandene Schäden. 

Es wird keine Haftung übernommen für beschädigte Kleidung oder Gegenstände die durch Baumharz oder natürliche Gegebenheiten in der Natur entstehen.

Der Waldseilgarten befindet sich in einem natürlichen Bergwald. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden-Verletzung z.B. umknicken oder stolpern im Waldweg oder auf Forstwegen.

§10 Sicherheit: 
Vor Benutzung vom Waldseilgarten Bad Hindelang ist jeder Teilnehmer verpflichtet den Einweisungen zu folgen und den Einweisungsparcours unter Aufsicht von unserem Personal zu begehen.

Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen hat jeder Teilnehmer unseren Sicherheitseinweisungen zu folgen. Die Benutzung der Ausrüstung muss nach den erteilten Anweisungen des Veranstalters erfolgen. Nach der Sicherheitseinweisung und dem Übungsparcours ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich. Der Teilnehmer ist verpflichtet keine anderen Sicherungsarten oder Sicherheitsabläufe zu verwenden oder zu ändern. Abgelegte Sicherheitsausrüstung z.B. Toilettengang muss vom Sicherheitspersonal vor betreten der Parcours kontrolliert werden. Der Teilnehmer ist in der Pflicht sich selbstständig beim Sicherheitspersonal zu melden.

§11 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle bereit. 

§12 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung: 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Benutzung gegenüber uns (Adresse s. unten) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 
Entsprechende Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Benutzung endet. Die gesetzliche Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bleibt unberührt. 

§13 Veranstalter: 
Veranstalter ist die Höhenunterschied GmbH, Amtsgericht Kempten HRB17166, Geschäftsführer Finn Koch, Patrick Jost, Hauptstraße 28, 87541 Bad Hindelang, 08324/95 36 50, info@hoehenunterschied.com

§14 Anwendbares Recht: 
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 
Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden Anwendung. 

§15 Gerichtsstand:
Der Teilnehmer kann die Höhenunterschied GmbH nur an seinem Sitz verklagen. Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Teilnahmevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.

§16 Schlussbestimmungen: 
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung oder einzelner Punkte davon. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann